Familienrecht

Wir vertreten und beraten Sie in allen familienrechtlichen Fragen- egal ob Sie als Ehegatte, Lebenspartner, Elternteil, Verwandter oder Kind zu uns kommen.

  • Beratung vor und nach der Eheschließung- insbesondere zum Ehevertrag
  • Beratung / Erstellung von Vereinbarungen für Lebenspartnerschaften
  • Beratung / Erstellung von Vereinbarungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Vertretung und Beratung bei Ehescheidungen und Folgesachen
  • Vermögensauseinandersetzung bei Scheidung
  • Zugewinnausgleich
  • Unterhaltsrecht (Ehegatten, Elternunterhalt, Kindesunterhalt etc.)
  • Elterliche Sorge und Umgangsrecht
  • Versorgungsausgleich
  • Beratung und Vertretung bei Vormundschaft und Betreuung
  • Beratung bei internationalen Überschneidungen
  • Erbrechtliche Besonderheiten unter Ehegatten- z.B. Erstellung eines Ehevertrags mit Erbvertrag, steuerrechtlich günstige Vermögensübertragungen an Kinder oder Ehegatten
  • Steuerberatung hinsichtlich der jeweils steuerlich günstigsten Gestaltung.