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Wir vertreten und beraten Sie in allen familienrechtlichen Fragen- egal ob Sie als Ehegatte, Lebenspartner, Elternteil, Verwandter oder Kind zu uns kommen.
- Beratung vor und nach der Eheschließung- insbesondere zum Ehevertrag
- Beratung / Erstellung von Vereinbarungen für Lebenspartnerschaften
- Beratung / Erstellung von Vereinbarungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Vertretung und Beratung bei Ehescheidungen und Folgesachen
- Vermögensauseinandersetzung bei Scheidung
- Zugewinnausgleich
- Unterhaltsrecht (Ehegatten, Elternunterhalt, Kindesunterhalt etc.)
- Elterliche Sorge und Umgangsrecht
- Versorgungsausgleich
- Beratung und Vertretung bei Vormundschaft und Betreuung
- Beratung bei internationalen Überschneidungen
- Erbrechtliche Besonderheiten unter Ehegatten- z.B. Erstellung eines Ehevertrags mit Erbvertrag, steuerrechtlich günstige Vermögensübertragungen an Kinder oder Ehegatten
- Steuerberatung hinsichtlich der jeweils steuerlich günstigsten Gestaltung.
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