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Die Transparenz der anwaltlichen Kosten ist für unsere Mandanten von entscheidender Bedeutung. Eine grundsätzlich unverbindliche und kostenfreie Aufklärung über die in Ihrem Fall zu erwartenden Kosten ist für uns daher eine Selbstverständlichkeit. Denn nur bei genauer Kenntnis des Kostenrisikos können wir gemeinsam die richtige Entscheidung für Sie treffen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kümmern wir uns selbstverständlich gerne um die entsprechende Meldung des Falles bei Ihrer Versicherung und um die Einholung der Deckungszusage.
Erstberatung:
Sind sie sich nicht sicher, ob es sich in Ihrem Fall lohnt, einen Rechtsanwalt einzuschalten oder möchten Sie grundsätzliche Rechtsfragen zu Ihrem Anliegen beantwortet bekommen, ist meist eine Erstberatung sinnvoll. Die Kosten betragen laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für Verbraucher maximal EUR 190,00 zzgl. MWSt., für Unternehmer maximal EUR 250,00 zzgl. MWSt.
Je nach Fallgestaltung und Vereinbarung können die Kosten für eine Erstberatung auf die Kosten einer weiteren Mandatierung komplett angerechnet werden.
Mandatierung:
Bei erfolgter Mandatierung berechnen wir die Kosten unserer außergerichtlichen Tätigkeit je nach Vereinbarung und Fallgestaltung entweder auf der Basis von Stundensätzen, wobei sich das Honorar pro Stunde zwischen EUR 150,00 und EUR 250,00 bewegt, oder wir rechnen auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Ebenfalls möglich ist die Vereinbarung von Pauschalen.
Für die gerichtliche Vertretung sind die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) heranzuziehen, welche sich nach dem gesetzlichen oder vereinbarten Streitwert bemessen.
Kontaktieren Sie uns doch einfach unverbindlich per E-Mail oder Telefon und schildern uns kurz "Ihren Fall“. Sie erhalten dann noch am selben Tag ein unverbindliches Beratungs- und Kostenangebot!
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