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Wir beraten und vertreten und Sie als Wohnungseigentümergemeinschaft, einzelnen Eigentümer, als Hausverwalter oder als Vertragspartner einer WEG in allen Fragestellungen rund um das Wohnungseigentumsrecht.
- Unterstützung bei der Begründung oder Änderung der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Beschlussanfechtungsverfahren jeglicher Art
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen der einzelnen Wohnungseigentümer
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Beratung und Vertretung des Verwalters bzgl. der ordnungsgemäßen Verwaltung
- Abrechnungsschwierigkeiten und Haftungsfragen jeglicher Art
- Probleme bei mietrechtlichen Angelegenheiten in Bezug auf die Wohnungseigentümergemeinschaft
- Steuerberatung hinsichtlich der jeweils steuerlich günstigsten Gestaltung.
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